Für verschiedene Waffen mit höherer Magazinkapazität gibt es seit
einiger Zeit nur noch mit einer speziellen Ausnahmebewilligung. Wer
diese lösen musste, weiss üblicherweise Bescheid – aber wir verweisen
für weitergehende Infos auf
https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/
und
https://polizei.lu.ch/dienstleistungen/Fragen_und_Antworten/Waffen_Sprengstoffe_und_Pyrotechnik
Im Rahmen dieser Ausnahmebewilligung (und es sei nochmals erwähnt, diese
betrifft nur einen kleinen Teil der Schützen) muss entweder der Nachweis
einer Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder (wenn jemand in keinem
Verein ist) ein Schiessnachweis erbracht werden.
1. Nachweis Mitgliedschaft
Für unsere Mitglieder ist es ausreichend, ein Bild des aktuellen
Mitgliedsausweises der SG Sempach an das Waffenbüro zu mailen.
Ihr müsst da in der Regel von uns keine weiteren Unterlagen haben.
2. Nachweis Schiessen
Wenn ein Nicht-Vereinsmitglied seine Schiesstätigkeit auf dem
entsprechenden offiziellen Formular (aktuellste Version jeweils zum
Download beim Waffenbüro) bestätigt haben möchte, dann machen wir dies
gerne bei öffentlichen Schiessen (Feldschiessen, Kilbischiessen) oder
auch beim Obligatorischen.
Gefälligkeitsbestätigungen sind selbstverständlich nicht möglich, und
wir bitten auch davon abzusehen, unsere Schützenmeister dahingehend
anzufragen. Es ist die Pflicht des Inhabers der Ausnahmebewilligung sich
um seine Unterlagen zu kümmern und es ist nicht im
schützenkameradschaftlichen Sinn, andere zum Gesetzesbruch zu drängen.